Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

ist der Schwerpunkt meiner Praxistätigkeit und findet hier als Einzel- und/oder Gruppentherapie statt, hilft (stabilisiert) zum Beispiel bei der Verarbeitung und Bewältigung psychischer Belastungen und Krisen und steht für Kinder und Jugendliche bis zum 18. bzw. 21. Lebensjahr (Therapiebeginn) zur Verfügung.

Kinder und Jugendliche entwickeln psychische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten stets im jeweiligen Kontext. Daher ist der situative Zusammenhang, der soziale wie auch der zeitliche Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Das heißt (beispielhaft gesehen), dass die Familie, wie auch die Schule in den Behandlungsprozess integriert wird. Dies ist häufig notwendig, da das Kind, oder der Jugendliche selbst zwar Symptomtäger, das »um ihn herum« jedoch häufig als Symptomstabilisiator und auch Initiator agiert. Dabei spielt die zeitliche Ebene natürlich eine ganz besondere Rolle.

Genauso wichtig ist mir das humanistische Grundverständnis, das Menschen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) nicht nur Symptomträger sind, sondern (und das ist von besonderer Bedeutung) besondere Kompetenzen und Fähigkeiten besitzen, das sie eine stärkende Widerstandskraft (Resilienz) besitzen, und das sie (manchmal ungeahnt) über wunderbare Ressourcen verfügen.

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wende ich Methoden aus der humanistischen Therapie an; insbesondere aus der Verhaltenstherapie, für die ich durch den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zugelassen bin. Zugelassen bin ich ebenfalls für psychotherapeutische Gruppenarbeit, Entspannungsverfahren sowie Hypnose. Ergänzend verfüge ich über Erkenntnisse und Kompetenzen aus der Integrativen Therapie, der Gestalttherapie, der systemischen Therapie, der Traumatherapie und der Tiefenpsychologie.

Behandlungsschwerpunkte:

  • Psychische Probleme nach akuten Belastungen oder nach unverarbeiteten Erlebnissen
  • Aufmerksamkeitsprobleme, Teilleistungsstörungen
  • Leistungsversagen und Verhaltensschwierigkeiten in der Schule
  • Entwicklungsauffälligkeiten in der Motorik, Sprache,
    Sauberkeitserziehung und emotionalen Entwicklung
  • Sozialverhaltensschwierigkeiten
  • Folgen von Misshandlung und Suchtproblemen
  • Auffälligkeiten in der sexuellen Entwicklung
  • alle klassische Störungsbilder nach ICD-10 wie auch:
    - Eßstörungen(F50.0-50.9),
    - Affektive Störungen (F3) z.B. Depression, Neurotische Störungen (F4)
    z.B. Phobien und Zwangsstörungen

Die Behandlung wird von den Krankenkassen im Regelfall finanziert (Die Antragstellung erfolgt im Gutachterverfahren durch mich. Ausnahmen gibt es bei privaten Krankenkassen.)

weitergehende Hilfen:

  • bei familiären Konflikten
  • bei Sorgerechts- und Umgangsregelungen
  • bei Fremdunterbringung
  • bei gerichtlichen Fragestellungen
  • durch aufsuchende Familientherapie

sind keine Krankenkassenleistungen, können aber bei anderen Kostenträgern beantragt werden.

Ablaufplan:
Zunächst erfolgen ein Einzelgespräch und die probatorische diagnostische Phase, um sich gegenseitig kennen zu lernen und zur Diagnosefindung.

Bei Bedarf erfolgt dann das gutachterliche Beantragungsverfahren der Psychotherapie. Diese Psychotherapie kann als Kurzzeit- oder Langzeittherapie beantragt werden. Das Kurzzeittherapiestundenkontingent umfasst 25 Einzeltherapiestunden und 6 Bezugs-personenstunden. Das Langzeittherapiestundenkontingent umfasst 45 Einzeltherapiestunden und 11 Bezugspersonenstunden.

Beide Kontingente können in Gruppentherapiesitzungen bei Bedarf umgewandelt werden.

Alle im Therapieprozess erhaltenen Informationen unterliegen der gesetzlich geregelten Schweigepflicht.